Privates Baurecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsprobleme.
Angefangen beim Grundstückskauf über Vertragsschlüsse bis hin zur Bauabnahme und Gewährleistungsabwicklung bedarf es sowohl beim Bauherrn auf der einen Seite als auch bei Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten auf der anderen Seite fundierter Rechtsberatung.
Nicht zuletzt wegen der Vielzahl der ineinander greifenden Gewerke auf dem Bau kommt es hier nämlich nur zu häufig zum Streit.
Bei frühzeitiger Inanspruchnahme Ihres Rechtsanwalts zwecks Beratung oder zur außergerichtlichen Konfliktlösung lassen sich hier oft die Kosten einer streitigen Beilegung vor Gericht vermeiden. Eine Prüfung der anstehenden Verträge und gegebenenfalls Nachverhandlungen haben vielen Bauherren und Unternehmern bereits erhebliches Streitpotential aus dem Weg geräumt.
Vor und bei Vertragsverhandlungen, der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche, dem Inkasso Ihrer Forderungen, der streitigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht und anderen Problemen im Bereich des Baurechts steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung:
Rechtsanwalt Schmidt