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1.
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den
Namen und die
Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen
zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und,
sofern
Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das
Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden
Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
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2.
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Angaben,
die eine
schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation
mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse
der
elektronischen Post,
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3.
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soweit
der Dienst im
Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der
behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur
zuständigen
Aufsichtsbehörde,
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4.
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das
Handelsregister,
Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister,
in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
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5.
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soweit
der Dienst in
Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d
der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom
21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur
Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens
dreijährige
Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19
S. 16),
oder im Sinne von Artikel 1
Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom
18. Juni
1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung
beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG
Nr. L 209
S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt
geändert durch
die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl.
EG
Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird,
Angaben
über
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6.
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in
Fällen, in
denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach
§ 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine
Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung
besitzen, die Angabe dieser Nummer,
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7.
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bei
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in
Abwicklung
oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
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Informationen zusammengestellt von Rechtsanwalt Schmidt